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Open Source Shop Systeme - Software für OpenSource Shops !
14-tägiges Widerrufsrecht laut www.123AGB.de nicht unbedingt abmahnsicher !
Veröffentlicht am Dienstag, dem 31. August 2010 von Open-Source-Shop-Systeme
Freie-PresseMitteilungen.de: Für alle Mitglieder der Verkaufsplattform Ebay trat am 11.06.2010 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" in Kraft.
Danach unterlägen gewerblichen Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.
Das hieße, dass gewerbliche Verkäufer bei Ebay auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen können.
"Tatsächlich verstoßen die neuen Regelungen ihrem Wortlaut nach gegen EU-Recht (Information des Verbrauchers über die Widerrufsmöglichkeit vor Vertragsschluss) und scheint die Rechtsprechung des EuGH (Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts) der nationalen Regelung nach wie vor entgegenzustehen", so Rechtsanwalt Ralph R. Jurisch von 123AGB.
Für alle Mitglieder der Verkaufsplattform Ebay trat am 11.06.2010 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" in Kraft.
Danach unterlägen gewerblichen Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.
Das hieße, dass gewerbliche Verkäufer bei Ebay auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen können.
"Tatsächlich verstoßen die neuen Regelungen ihrem Wortlaut nach gegen EU-Recht (Information des Verbrauchers über die Widerrufsmöglichkeit vor Vertragsschluss) und scheint die Rechtsprechung des EuGH (Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts) der nationalen Regelung nach wie vor entgegenzustehen", so Rechtsanwalt Ralph R. Jurisch von 123AGB.
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Entschieden hat das LG Dortmund, dass eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden kann, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung ...
14-tägiges Widerrufsrecht laut www.123AGB.de nicht unbedingt abmahnsicher ! (Freie-PresseMitteilungen.de, 31.08.2010) Für alle Mitglieder der Verkaufsplattform Ebay trat am 11.06.2010 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" in Kraft.
Danach unterlägen gewerblichen Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops.
Das hieße, dass gewerbliche Verkäufer bei Ebay auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht ...
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