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IT-Recht Kanzlei veröffentlicht Indizienliste zum Rechtsmissbrauch (bereits 50 Indizien gesammelt!) !
Veröffentlicht am Donnerstag, dem 04. November 2010 von Open-Source-Shop-Systeme



Online Shopping News & Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Die Beurteilung, ob die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, ist von einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls abhängig. Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen herausgebildet.

Diese stellen wir Ihnen gerne vor:

1.Ansatz eines vollkommen überzogenen Streitwerts (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
2.Bestimmung der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten auf den gleichen Tag (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
3.In der Unterlassungserklärung wird ein Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vorformuliert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
4.Für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe werden nicht erstattbare Anwaltsgebühren gefordert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
5.Eine nach Hamburger Brauch abgegebene Unterwerfungserklärung wurde nicht akzeptiert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
6.Übermittlung einer Kopie der Vollmacht bei Forderung der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Vorlage der Originalvollmacht bleibt lediglich vorbehalten (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
7.26 anhänhig gemachte Gerichtsverfahren am selben Landgericht (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
8.Ausspruch von 40 Abmahnungen innerhalb von 9 Monaten (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
9.Unterlassungserklärung sieht Vertragsstrafe auch für unverschuldete Zuwiderhandlung vor (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
10.Geltendmachung einer Vertragsstrafe am Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
11.Abmahner verweigert schon in der Abmahnung eine Verlängerbarkeit der Zahlungsfrist (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
12.Getrenntes Vorgehen gegen die juristische Person und ihrer Repräsentanten wegen desselben Verstoßes ohne sachlich nachvollziehbaren Grund (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
13.Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vornherein hätten gebündelt werden können, sog. mangelnde Verhältnismäßigkeit (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
14.Ausübung erheblichen Drucks auf den Abgemahnten durch Hinweis auf höhere Kosten (für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs) und Setzen enger Fristen (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
15.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafenzahlung von 7.000 Euro je Verstoß vor (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
16.Ausspruch von ca. 20 Abmahnungen innerhalb von 4 Monaten nach Gründung und Geschäftsaufnahme einer Limited (LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 14 O 1631/08)
17.Abmahnender Anwalt stellt dem Abmahner je Abmahnung einen Pauschalbetrag in Rechnung, der erheblich geringer ist, als der Betrag, der vom Abgemahnten als Kostenerstattung für die Abmahnung ersetzt verlangt wird (LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az.: 96 O 60/09)
18.Vergeltungsabsicht des Abmahners, da der Abgemahnte seinerseits zuvor den Abmahner berechtigt abgemahnt hatte (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
19.Bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung werden fünf weitere Unterlassungsansprüche verfolgt, die sämtlich nicht begründet sind (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
20.Zeit- und teilweise inhaltsgleiche Beantragung einer anderen einstweiligen Verfügung wegen desselben Verstoßes auf einer anderen Internetplattform verbunden mit dem Verlangen der Kostenerstattung (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
21.Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes im Namen fünf unterschiedlicher Abmahner durch dieselben Verfahrensbevollmächtigten an unterschiedlichen Gerichten (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
22.Mehrfache Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes (gewissermaßen eine Spezialisierung) zeigt, dass es dem Abmahner nicht um die ernstgemeinte Wahrung des lauteren Wettbewerbs geht (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
23.Umsatz des Abmahners steht in keinem angemessenen Verhältnis zur umfangreichen Abmahntätigkeit innerhalb relativ kurzer Zeit (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
24.Der die Abmahnung im Namen der Abmahnerin aussprechende Anwalt ist mit dem Inhaber der Abmahnerin verwandt (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
25.Keine konsequente Anspruchsverfolgung in dem Sinne, dass auf die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ohne sachlich nachvollziehbaren Grund verzichtet wird (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
26.Einsatz eines Prozessfinanzierers, der den Abmahner von jeglichem Kostenrisiko beim Ausspruch einer Abmahnung freistellt, hingegen soll der Abmahner an einer Vertragsstrafe partizipieren (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08)
27.Rechtsanwalt stellt seinen auftragerteilenden Abmahner ganz oder teilweise vom Kostenrisiko frei (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.07.2007, Az.: 6 W 66/07)
28.Mindestens 27 bekannte Abmahnungen innerhalb weniger Monate, zusätzlich 60 Verfahren vor einem Landgericht als Aktivlegitimierte (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
29.Art des Geschäftes der Abmahnerin (Verkauf von Autoersatzteilen) (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
30.Komplex ausgestaltete Gebührenvereinbarung zwischen der Abmahnerin und ihrem Prozessbevollmächtigten (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
31.Wahl des fliegenden Gerichtsstands (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
32.Vernachlässigung des Ladengeschäfts (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
33.Bilanzzahlen der Abmahnerin (Überschuss der Abmahnerin für das Geschäftsjahr 2008 i.H.v. lediglich 3.481,96 Euro; Höchstkreditgrenze für die Abmahnerin von 3.000,- Euro) (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
34.Auftreten von Fehlern (im Abmahnschreiben an einen Mitbewerbers wird eine Unterlassungserklärung an einen anderen Mitbewerber beigelegt) bei der Abmahnung einzelner Mitbewerber (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
35.Wettbewerbsverband geht ohne sachlich gerechtfertigten Grund nur gegen verbandsfremde Wettbewerber vor (OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2010, Az. I - 4 U 21/10)
36.Ausspruch von 1.000 Abmahnungen in einem Jahr, zusätzlich werden die behaupteten Unterlassungsansprüche bei Ausbleiben der Unterlassungserklärung überwiegend nicht gerichtlich durchgesetzt (LG München I, Urteil vom 10.08.2010, Az.: 11 HK O 11365/10)
37.Ausspruch von 200 Abmahnungen innerhalb eines 3/4 Jahres durch vier verschiedene Kanzleien (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
38.Gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche erfolgte unabhängig von jedem örtlichen Bezug zur Abmahnerin oder zum Abgemahnten und in weiter Entfernung zum Abgemahnten unter Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
39.Verwendung von Textbausteinen in den Abmahnungen verbunden mit dem Ansatz hoher Streitwerte die eine Erzielung hoher Gebühren sicherstellen sollen (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
40.Ausstellen der Rechnungen der Anwälte auf die Abgemahnten lässt darauf schließen, dass der Abmahnerin das wirtschaftliche Risiko der Rechtsverfolgung abgenommen werden soll (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
41.Abgemahnte erzielen keine nennenswerten Umsätze und stellen daher keine ernste wirtschaftliche Gefahr für die Abmahnerin dar (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
42.Abstellen des wettbewerbswidrigen Verhaltens zum Zeitpunkt der Klageerhebung (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
43.Aussprechen von zwei getrennten Abmahnungen eines bei eBay und im Online-Shop identischen Wettbewerbsverstoßes, die zeitlich kurz nacheinander bekannt geworden sind (KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az.: 5 W 65/10)
44.Ausspruch von 100 Abmahnungen innerhalb weniger Tage (LG Bielefeld, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 15 O 53/06)
45.Massenhaftes Geltendmachen von rechtlich zweifelhaften Unterlassungsansprüchen (LG Bielefeld, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 15 O 53/06)
46.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht wegen Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht eine Vertragsstrafe von 5.100,- Euro vor (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
47.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeverlangen für unverschuldete Verstöße gegen die Unterlassungserklärung vor (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
48.Vorgefertigte Unterlassungserklärung ist unter Wiederholung des Gesetzestextes so weit formuliert, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße als die abgemahnten fallen können (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
49.Hervorbhebung der zu erstattenden Anwaltskosten dergestalt, dass der Eindruck erweckt wird, die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme könne nur dadurch verhindern werden, dass neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet werden (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
50.Abmahner verwendet eine Gerichtsstandsvereinbarung, die weder dem eigenen Wohn- bzw. Geschäftssitz noch dem des Abgemahnten entspricht, sondern dem Geschäftssitz des Prozessbevollmächtigten des Abmahners, dem hierdurch anscheinend die Arbeit erleichtert werden soll (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)

Mehr zum Thema: Blog IT-Prozessrecht

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Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Die Beurteilung, ob die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, ist von einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls abhängig. Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen herausgebildet.

Diese stellen wir Ihnen gerne vor:

1.Ansatz eines vollkommen überzogenen Streitwerts (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
2.Bestimmung der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und für die Erstattung der Abmahnkosten auf den gleichen Tag (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
3.In der Unterlassungserklärung wird ein Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vorformuliert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
4.Für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe werden nicht erstattbare Anwaltsgebühren gefordert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
5.Eine nach Hamburger Brauch abgegebene Unterwerfungserklärung wurde nicht akzeptiert (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
6.Übermittlung einer Kopie der Vollmacht bei Forderung der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Vorlage der Originalvollmacht bleibt lediglich vorbehalten (LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010; Az.: 12 O 235/10)
7.26 anhänhig gemachte Gerichtsverfahren am selben Landgericht (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
8.Ausspruch von 40 Abmahnungen innerhalb von 9 Monaten (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
9.Unterlassungserklärung sieht Vertragsstrafe auch für unverschuldete Zuwiderhandlung vor (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
10.Geltendmachung einer Vertragsstrafe am Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
11.Abmahner verweigert schon in der Abmahnung eine Verlängerbarkeit der Zahlungsfrist (LG Bochum, Urteil vom 05.05.2010, Az.: I-13 O 217/09)
12.Getrenntes Vorgehen gegen die juristische Person und ihrer Repräsentanten wegen desselben Verstoßes ohne sachlich nachvollziehbaren Grund (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
13.Aussprechen mehrerer Abmahnungen, die von vornherein hätten gebündelt werden können, sog. mangelnde Verhältnismäßigkeit (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
14.Ausübung erheblichen Drucks auf den Abgemahnten durch Hinweis auf höhere Kosten (für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs) und Setzen enger Fristen (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
15.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafenzahlung von 7.000 Euro je Verstoß vor (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2010, Az.: I-13 O 261/09)
16.Ausspruch von ca. 20 Abmahnungen innerhalb von 4 Monaten nach Gründung und Geschäftsaufnahme einer Limited (LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 14 O 1631/08)
17.Abmahnender Anwalt stellt dem Abmahner je Abmahnung einen Pauschalbetrag in Rechnung, der erheblich geringer ist, als der Betrag, der vom Abgemahnten als Kostenerstattung für die Abmahnung ersetzt verlangt wird (LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009, Az.: 96 O 60/09)
18.Vergeltungsabsicht des Abmahners, da der Abgemahnte seinerseits zuvor den Abmahner berechtigt abgemahnt hatte (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
19.Bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung werden fünf weitere Unterlassungsansprüche verfolgt, die sämtlich nicht begründet sind (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
20.Zeit- und teilweise inhaltsgleiche Beantragung einer anderen einstweiligen Verfügung wegen desselben Verstoßes auf einer anderen Internetplattform verbunden mit dem Verlangen der Kostenerstattung (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
21.Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes im Namen fünf unterschiedlicher Abmahner durch dieselben Verfahrensbevollmächtigten an unterschiedlichen Gerichten (LG Paderborn, Urteil vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10)
22.Mehrfache Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes (gewissermaßen eine Spezialisierung) zeigt, dass es dem Abmahner nicht um die ernstgemeinte Wahrung des lauteren Wettbewerbs geht (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
23.Umsatz des Abmahners steht in keinem angemessenen Verhältnis zur umfangreichen Abmahntätigkeit innerhalb relativ kurzer Zeit (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
24.Der die Abmahnung im Namen der Abmahnerin aussprechende Anwalt ist mit dem Inhaber der Abmahnerin verwandt (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
25.Keine konsequente Anspruchsverfolgung in dem Sinne, dass auf die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ohne sachlich nachvollziehbaren Grund verzichtet wird (OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
26.Einsatz eines Prozessfinanzierers, der den Abmahner von jeglichem Kostenrisiko beim Ausspruch einer Abmahnung freistellt, hingegen soll der Abmahner an einer Vertragsstrafe partizipieren (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08)
27.Rechtsanwalt stellt seinen auftragerteilenden Abmahner ganz oder teilweise vom Kostenrisiko frei (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.07.2007, Az.: 6 W 66/07)
28.Mindestens 27 bekannte Abmahnungen innerhalb weniger Monate, zusätzlich 60 Verfahren vor einem Landgericht als Aktivlegitimierte (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
29.Art des Geschäftes der Abmahnerin (Verkauf von Autoersatzteilen) (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
30.Komplex ausgestaltete Gebührenvereinbarung zwischen der Abmahnerin und ihrem Prozessbevollmächtigten (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
31.Wahl des fliegenden Gerichtsstands (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
32.Vernachlässigung des Ladengeschäfts (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
33.Bilanzzahlen der Abmahnerin (Überschuss der Abmahnerin für das Geschäftsjahr 2008 i.H.v. lediglich 3.481,96 Euro; Höchstkreditgrenze für die Abmahnerin von 3.000,- Euro) (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
34.Auftreten von Fehlern (im Abmahnschreiben an einen Mitbewerbers wird eine Unterlassungserklärung an einen anderen Mitbewerber beigelegt) bei der Abmahnung einzelner Mitbewerber (LG Gera, Urteil vom 29.04.2010, Az.: 1 HK O 62/10)
35.Wettbewerbsverband geht ohne sachlich gerechtfertigten Grund nur gegen verbandsfremde Wettbewerber vor (OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2010, Az. I - 4 U 21/10)
36.Ausspruch von 1.000 Abmahnungen in einem Jahr, zusätzlich werden die behaupteten Unterlassungsansprüche bei Ausbleiben der Unterlassungserklärung überwiegend nicht gerichtlich durchgesetzt (LG München I, Urteil vom 10.08.2010, Az.: 11 HK O 11365/10)
37.Ausspruch von 200 Abmahnungen innerhalb eines 3/4 Jahres durch vier verschiedene Kanzleien (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
38.Gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche erfolgte unabhängig von jedem örtlichen Bezug zur Abmahnerin oder zum Abgemahnten und in weiter Entfernung zum Abgemahnten unter Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
39.Verwendung von Textbausteinen in den Abmahnungen verbunden mit dem Ansatz hoher Streitwerte die eine Erzielung hoher Gebühren sicherstellen sollen (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
40.Ausstellen der Rechnungen der Anwälte auf die Abgemahnten lässt darauf schließen, dass der Abmahnerin das wirtschaftliche Risiko der Rechtsverfolgung abgenommen werden soll (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
41.Abgemahnte erzielen keine nennenswerten Umsätze und stellen daher keine ernste wirtschaftliche Gefahr für die Abmahnerin dar (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
42.Abstellen des wettbewerbswidrigen Verhaltens zum Zeitpunkt der Klageerhebung (LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07)
43.Aussprechen von zwei getrennten Abmahnungen eines bei eBay und im Online-Shop identischen Wettbewerbsverstoßes, die zeitlich kurz nacheinander bekannt geworden sind (KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az.: 5 W 65/10)
44.Ausspruch von 100 Abmahnungen innerhalb weniger Tage (LG Bielefeld, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 15 O 53/06)
45.Massenhaftes Geltendmachen von rechtlich zweifelhaften Unterlassungsansprüchen (LG Bielefeld, Beschluss vom 02.06.2006, Az.: 15 O 53/06)
46.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht wegen Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht eine Vertragsstrafe von 5.100,- Euro vor (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
47.Vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeverlangen für unverschuldete Verstöße gegen die Unterlassungserklärung vor (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
48.Vorgefertigte Unterlassungserklärung ist unter Wiederholung des Gesetzestextes so weit formuliert, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße als die abgemahnten fallen können (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
49.Hervorbhebung der zu erstattenden Anwaltskosten dergestalt, dass der Eindruck erweckt wird, die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme könne nur dadurch verhindern werden, dass neben der Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten umgehend erstattet werden (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)
50.Abmahner verwendet eine Gerichtsstandsvereinbarung, die weder dem eigenen Wohn- bzw. Geschäftssitz noch dem des Abgemahnten entspricht, sondern dem Geschäftssitz des Prozessbevollmächtigten des Abmahners, dem hierdurch anscheinend die Arbeit erleichtert werden soll (OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10)

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