Neue Abmahnwelle: Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung!
Datum: Dienstag, dem 05. Mai 2009
Thema: Online ShopSystem-News


Nach aktueller Rechtsprechung ist die ausschließliche Vereinbarung zu den Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung abmahnfähig: Trotz Verwendung einer an sich ordnungsgemäßen Muster-Widerrufsbelehrung können Online-Händler abgemahnt werden.
So muss nach neuester Rechtsprechung (z.B. LG Bochum, Beschluss -14 O 241/08- vom 02.01.2009) ein Unternehmer eine Abmahnung befürchten, sofern er bei Fernabsatzgeschäften im Internet folgenden Text in der Widerrufsbelehrung verwendet, ohne dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten außerhalb der Widerrufsbelehrung ausdrücklich (z.B. in den AGB´s) vertraglich aufzuerlegen:
?Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 ? nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.?

Nach aktueller Rechtsprechung ist die ausschließliche Vereinbarung zu den Rücksendekosten (40 - Euro - Klausel) in der Widerrufsbelehrung abmahnfähig: Trotz Verwendung einer an sich ordnungsgemäßen Muster-Widerrufsbelehrung können Online-Händler abgemahnt werden.
So muss nach neuester Rechtsprechung (z.B. LG Bochum, Beschluss -14 O 241/08- vom 02.01.2009) ein Unternehmer eine Abmahnung befürchten, sofern er bei Fernabsatzgeschäften im Internet folgenden Text in der Widerrufsbelehrung verwendet, ohne dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten außerhalb der Widerrufsbelehrung ausdrücklich (z.B. in den AGB´s) vertraglich aufzuerlegen:
?Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 ? nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.?





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