Neuer Text - Widerrufsrecht bei Dienstleistungen!
Datum: Freitag, dem 04. September 2009
Thema: Online Shopping News & Infos


Der Bundestag hat die Vorschrift zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Fernabsatz zum 4. August 2009 neu gefasst. Das Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt Internethändlern, die eine Dienstleistung anbieten, ihre Widerrufsbelehrung anzupassen.
Der bisherige Text der Musterwiderrufsbelehrung zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht mehr gültig. Während das Widerrufsrecht bisher vor Ende der Widerrufsfrist erlosch, wenn der Kunde zugestimmt hatte, lautet der neue Beleh-rungstext nun: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben." Das Widerrufsrecht kann nun nicht mehr erlöschen, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst oder der Ausführung vorher per Checkbox ausdrücklich zugestimmt hat. Voraussetzung ist vielmehr nur noch, dass der Vertrag beiderseits erfüllt wurde ? und der Kunde somit auch bezahlt hat. ?Daher ist es sinnvoll, Dienstleistungen ab sofort möglichst nur noch gegen Vorkasse anzubieten, um das Erlöschen des Widerrufsrechts zu bewirken?, erklärt Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.

Der Bundestag hat die Vorschrift zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen im Fernabsatz zum 4. August 2009 neu gefasst. Das Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt Internethändlern, die eine Dienstleistung anbieten, ihre Widerrufsbelehrung anzupassen.
Der bisherige Text der Musterwiderrufsbelehrung zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht mehr gültig. Während das Widerrufsrecht bisher vor Ende der Widerrufsfrist erlosch, wenn der Kunde zugestimmt hatte, lautet der neue Beleh-rungstext nun: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben." Das Widerrufsrecht kann nun nicht mehr erlöschen, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst oder der Ausführung vorher per Checkbox ausdrücklich zugestimmt hat. Voraussetzung ist vielmehr nur noch, dass der Vertrag beiderseits erfüllt wurde ? und der Kunde somit auch bezahlt hat. ?Daher ist es sinnvoll, Dienstleistungen ab sofort möglichst nur noch gegen Vorkasse anzubieten, um das Erlöschen des Widerrufsrechts zu bewirken?, erklärt Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.





Dieser Artikel kommt von Open Source Shop Systeme - Shops @ OpenSource
http://www.open-source-shop-systeme.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.open-source-shop-systeme.de/modules.php?name=News&file=article&sid=334