Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 !
Datum: Dienstag, dem 01. Juni 2010
Thema: Online Shopping News & Infos


Ab 11.06.10 gilt ein neues Widerrufsrecht im eCommerce. Der Händlerbund e.V., Deutschlands größter Onlinehandelsverband, stellte eine angepasste Version der neuen Widerrufsbelehrung für alle Onlinehändler zur Verfügung. Diese Version kann auf allen Plattformen verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach der Käufer beim Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht in Textform (per Email) belehrt wird.
Zur Verfügung steht eine Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren als PDF unter http://haendlerbund.de/Muster-Widerrufsbelehrung-Verkauf.pdf sowie eine Widerrufsbelehrung für die ausschließliche Erbringung von Dienstleistungen als PDF unter http://haendlerbund.de/Muster-Widerrufsbelehrung-Dienstleistungen.pdf.
Die Musterwiderrufsbelehrung muss ergänzt werden bei Onlinehändlern die Waren verkaufen und Dienstleistungen über eine Internetpräsenz kombiniert erbringen oder im Fall, dass die Belehrung ausnahmsweise nicht, wie oben angeführt, mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach in Textform (per Email) erfolgen kann. Mitgliedern des Händlerbundes übersenden wir hierzu eine zutreffende Fassung der Widerrufsbelehrung.

Ab 11.06.10 gilt ein neues Widerrufsrecht im eCommerce. Der Händlerbund e.V., Deutschlands größter Onlinehandelsverband, stellte eine angepasste Version der neuen Widerrufsbelehrung für alle Onlinehändler zur Verfügung. Diese Version kann auf allen Plattformen verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach der Käufer beim Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht in Textform (per Email) belehrt wird.
Zur Verfügung steht eine Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren als PDF unter http://haendlerbund.de/Muster-Widerrufsbelehrung-Verkauf.pdf sowie eine Widerrufsbelehrung für die ausschließliche Erbringung von Dienstleistungen als PDF unter http://haendlerbund.de/Muster-Widerrufsbelehrung-Dienstleistungen.pdf.
Die Musterwiderrufsbelehrung muss ergänzt werden bei Onlinehändlern die Waren verkaufen und Dienstleistungen über eine Internetpräsenz kombiniert erbringen oder im Fall, dass die Belehrung ausnahmsweise nicht, wie oben angeführt, mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach in Textform (per Email) erfolgen kann. Mitgliedern des Händlerbundes übersenden wir hierzu eine zutreffende Fassung der Widerrufsbelehrung.





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