Amtsgericht Alzey: Weiterhin keine vollständige Rechtssicherheit im E-Commerce!
Datum: Donnerstag, dem 08. Juli 2010
Thema: Online Shopping News & Infos


OpenPr.de: In den letzten Monaten hat die OPM Media GmbH aus Berlin zahlreiche Urteile gegen zahlungsunwillige Verbraucher erwirkt. Hintergrund war in jedem Fall die Anmeldung des Kunden bei einem kostenpflichtigen Internet-Service.
Gegenstand der Kritik des erkennenden Amtsgerichts war die Gestaltung der Preisangabe auf der betreffenden Website. Es bestätigte den Kunden in seiner Meinung, der sich arglistig getäuscht fühlte.
Damit setzt sich das Amtsgericht Alzey jedoch in seiner Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Widerspruch zu zahllosen anderen Amtsgerichten, die, mit der gleichen Fragestellung betraut waren, dem durchschnittlichen Verbraucher durchaus zutrauen, sich mit den jeweils gegebenen Preisangaben zu befassen und diese zu verstehen.

OpenPr.de: In den letzten Monaten hat die OPM Media GmbH aus Berlin zahlreiche Urteile gegen zahlungsunwillige Verbraucher erwirkt. Hintergrund war in jedem Fall die Anmeldung des Kunden bei einem kostenpflichtigen Internet-Service.
Gegenstand der Kritik des erkennenden Amtsgerichts war die Gestaltung der Preisangabe auf der betreffenden Website. Es bestätigte den Kunden in seiner Meinung, der sich arglistig getäuscht fühlte.
Damit setzt sich das Amtsgericht Alzey jedoch in seiner Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Widerspruch zu zahllosen anderen Amtsgerichten, die, mit der gleichen Fragestellung betraut waren, dem durchschnittlichen Verbraucher durchaus zutrauen, sich mit den jeweils gegebenen Preisangaben zu befassen und diese zu verstehen.





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