Urteil des BGH bezüglich der Nutzung von Marken bei Webseiten !
Datum: Donnerstag, dem 28. Oktober 2010
Thema: Online Shopping News & Infos


Wenn ein Betreiber einer Website ganz bewusst auf einer Unterseite seiner Site eine Produktbezeichnung einsetzt, die verwechselbar ist mit einer geschützten Marke, so erzielt er entsprechende Suchergebnisse bei der Suchmaschine Google. Diese Treffer sind dann rechtsverletzend, und somit haftet der Betreiber der Website dafür.
Im konkreten Fall verkaufte der Online-Shop ?pearl.de? unter anderen Produkten auch einen Fitnessball, der zum Training der Arm- und auch Handmuskulatur eingesetzt werden konnte. Auf der entsprechenden Unterseite nutzte ?pearl.de? ganz bewusst einen bestimmten Begriff, und zwar ?power ball?. Allerdings hatte bereits ein anderes Unternehmen, das eben solche Trainingsgeräte für die Arm- und Handmuskulatur vertreibt, die Marke ?POWER BALL? für die Bereiche Sport- und Turnartikel eintragen lassen. Die Folge dieser Handlung war, dass jeder, der den Begriff bei Google in die Suche eingab, als zweiten Treffer direkt hinter dem Markeninhaber den Eintrag des Online-Shops ?pearl.de? fand.

Wenn ein Betreiber einer Website ganz bewusst auf einer Unterseite seiner Site eine Produktbezeichnung einsetzt, die verwechselbar ist mit einer geschützten Marke, so erzielt er entsprechende Suchergebnisse bei der Suchmaschine Google. Diese Treffer sind dann rechtsverletzend, und somit haftet der Betreiber der Website dafür.
Im konkreten Fall verkaufte der Online-Shop ?pearl.de? unter anderen Produkten auch einen Fitnessball, der zum Training der Arm- und auch Handmuskulatur eingesetzt werden konnte. Auf der entsprechenden Unterseite nutzte ?pearl.de? ganz bewusst einen bestimmten Begriff, und zwar ?power ball?. Allerdings hatte bereits ein anderes Unternehmen, das eben solche Trainingsgeräte für die Arm- und Handmuskulatur vertreibt, die Marke ?POWER BALL? für die Bereiche Sport- und Turnartikel eintragen lassen. Die Folge dieser Handlung war, dass jeder, der den Begriff bei Google in die Suche eingab, als zweiten Treffer direkt hinter dem Markeninhaber den Eintrag des Online-Shops ?pearl.de? fand.





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