Rücksendungen im Versandhandel: Pflicht zur Kostentragung bedeutet nicht Recht auf unfreie Rücksendung!
Datum: Dienstag, dem 11. Januar 2011
Thema: Online Shopping News & Infos


OpenPr.de: Der Verbraucher hat ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht und vielen Fällen muss der Versandhändler die Rücksendekosten tragen. Wenn er Ware zurücksenden will, geht er häufig zur Post und gibt das Paket unfrei auf. Dies nicht selten auf Anraten der Postmitarbeiter. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Mitarbeiter der Postfiliale überhaupt wissen, was sie bei dieser Empfehlung tun. Man könnte böse sein und unterstellen, dass sie der Post etwas Gutes tun wollen, denn immerhin berechnet die Post für diese Sendung stolze 15 EUR - also mehr als doppelte des normalen Paketpreises.
Aber gehen wir doch einfach einmal davon aus, dass der Post-Mitarbeiter aus Unwissenheit diese Empfehlung gibt ...

OpenPr.de: Der Verbraucher hat ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht und vielen Fällen muss der Versandhändler die Rücksendekosten tragen. Wenn er Ware zurücksenden will, geht er häufig zur Post und gibt das Paket unfrei auf. Dies nicht selten auf Anraten der Postmitarbeiter. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Mitarbeiter der Postfiliale überhaupt wissen, was sie bei dieser Empfehlung tun. Man könnte böse sein und unterstellen, dass sie der Post etwas Gutes tun wollen, denn immerhin berechnet die Post für diese Sendung stolze 15 EUR - also mehr als doppelte des normalen Paketpreises.
Aber gehen wir doch einfach einmal davon aus, dass der Post-Mitarbeiter aus Unwissenheit diese Empfehlung gibt ...





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